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BVfK-Wochenendticker
24. Juli 2021
aktuell – anspruchsvoll – authentisch
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Showdown vor dem BGH – ist der Abgasskandal bald überstanden?

Das Thermofenster und die Brasserien von Brüssel

Law-Business mit Dieselklagen zwingen Gerichte und Rechtsschutzversicherungen in die Knie

BVfK-Händler weitgehend verschont

Ergebnis der Mitgliederumfrage und Maßnahmenplan zur Bekämpfung rechtswidriger Marktbehinderungen:

Santander Siegerkonditionen für BVfK-Mitglieder nochmal verlängert

Hochwasserschäden: Bank11 beschließt Hilfsprogramm für Autohändler

AvD: EU-Klimapaket bringt Belastungen für Autofahrer

Kein Sommerloch in Karlsruhe – Diesel-Sachen halten BGH auf Trab!

Autorechtstag Aktuell: Rechtsprechung der Instanzgerichte zum Autokauf

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

sechs Jahre Abgasskandal. Im September 2015 platzte während der IAA die Bombe. Irgendjemand bei VW sollte angeblich ohne Wissen und Veranlassung des Vorstands die Software der Abgasreinigungsanlagen so programmiert haben, dass die eigentlich legalen Abschalteinrichtungen auch dann aktiv wurden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen nicht gegeben waren. Abschalten war nämlich grundsätzlich erlaubt, wenn Umstände, wie zu niedrige oder zu hohe Außentemperatur oder auch extreme Belastungen, wie etwa beim Anhängerbetrieb eine Gefährdung des Motors befürchten ließen. Übrig blieb schließlich das sogenannte und nicht durch Vorschriften eingegrenzte Thermofenster, also der Temperaturbereich, in dem die Abgasreinigung so gut funktionierte, wie auch auf dem Prüfstand.

Das wusste man nicht nur bei VW, sondern wohl auch bei allen anderen Herstellern. Bei Fiat/Chrysler soll der Bereich optimaler Abgasreinigung zwischen 16 und 18° Außentemperatur gelegen haben, was mit ein Grund dafür war, dass die Gesamtwirkung der Abgasreinigung weit unter den Erwartungen zurückblieb. Genau hier lag das Problem: die Erwartungen an Emissionsarmut waren viel zu hochgesteckt und des Übels Wurzel lag bei genauer Betrachtung in Brüssel, wo tagsüber in den Verhandlungen zwischen den vom Umweltschutz getriebenen Politikern und den mit den technischen Grenzen kämpfenden Vertretern der Autoindustrie deutlich wurde, dass Wunsch und Realisierbarkeit ziemlich weit auseinander lagen. So fand man wohl im Thermofenster eine salomonische Lösung, mit der alle Beteiligten leben konnten, wobei man sich letztendlich fragen muss, ob bewusst oder nur fahrlässig übersehen wurde, wie groß die Hintertür war, die man den Herstellern eingebaut hatte. Wenn man also feststellen musste, dass es im Grunde genommen keinen Hauptübeltäter gab, muss man bedenken, dass im französisch geprägten Brüssel auch viele Probleme am Abend in der Brasserie besprochen und gelöst werden.

Daher sollte man sich vielleicht auch fragen, ob es bei der in der Politik elementaren Suche nach Kompromissen nicht einfach nur etwas dumm gelaufen ist. Das jedoch trifft ganz und gar nicht auf die vielen Nutznießer und Profiteure dieses Skandals zu, allen voran Journalistinnen, Journalisten, Juristinnen und Juristen. Erstere brauchen Skandale für die Auflage, Letztere den Streit, um ihr Law-Business am Laufen zu halten. Jedenfalls wenn sie als Anwälte und nicht als Richter tätig sind, wofür sie eigentlich ausgebildet wurden. Anders als in Zeiten, wo das Standesrecht außer dem Kanzleischild und einer Zeitungsanzeige zur Begrüßung oder Verabschiedung von Mitarbeitern und Partnern keine Werbung erlaubte, erlebten wir nun bei diesbezüglich gelockerten Umständen nie da gewesene Werbekampagnen einer Vielzahl angeblich spezialisierter Kanzleien. Das auch für Anwälte geltende Gebot, ein Teil der Rechtspflege zu sein, wurde so weit verbogen, dass nicht nur der Begriff Law- Business aus den USA importiert wurde. Das brachte ihnen eine Flut von Mandaten, die mit automatisierter Software und nicht immer passenden Textbausteinen bearbeitet wurden und damit eine spektakuläre Klagewelle gegen Autohändler und Autohersteller, welche nicht nur die Gerichte, sondern auch die Rechtschutzversicherungen in die Knie gezwungen hat.

Das alles wird nun aller Voraussicht nach bald ein Ende haben, denn die meisten Verfahren sind entweder abgeschlossen oder erfahren kurzfristig ihren endgültigen Richterspruch vor dem BGH. Erfreulicherweise blieben die meisten BVfK-Händler von diesbezüglichen Klagen verschont. Die Fälle, die durch die BVfK-Juristen vertreten und begleitet wurden, sind entweder glimpflich gelaufen oder zu Gunsten unserer Mitglieder entschieden worden. Das wiederum ist das Ergebnis kompetenter juristischer Arbeit und vorausgehender, wie auch begleitender Lobbyarbeit, Aufklärung und Meinungsbildung.

Daher gehört nicht nur die Verbesserung der Rahmenbedingungen, sondern auch die komplexe fachliche und strategische Lösung großer und kleine Probleme zu den Aufgaben unseres Verbandes, die sich letztendlich immer wieder auf diesen einen Punkt bringen lassen:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de
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Ergebnis der Mitgliederumfrage und Maßnahmenplan zur Bekämpfung rechtswidriger Marktbehinderungen:

Meine geschäftliche Situation bezeichne ich derzeit als:
sehr gut: 0,00 %
gut: 15,38 %
zufriedenstellend: 30,77 %
mäßig: 46,15 %
schlecht: 7,69 %
sehr schlecht: 0,00 %
.> zu den weiteren Ergebnissen
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Santander Siegerkonditionen für BVfK-Mitglieder nochmal verlängert

Auch in schwierigen Zeiten steht die Santander den BVfK Händler zur Seite. Die Aktion „ Siegerwochen „ werden mit einem besonders günstigen Kundenzins von 1,00 % mit
RSV inkl. ALO oder RSV und Safe für die BVfK Händler nochmal bis zum 30.November 2021 verlängert.
Um die Sonderkonditionen zu erhalten, müssen Sie sich unbedingt mit dem Anmeldekürzel „bvk“ bei Kosyfa anmelden.
> weitere Informationen
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Hochwasserschäden: Bank11 beschließt Hilfsprogramm für Autohändler

Die Bank11 hat kurzfristig Hilfen beschlossen für Händler die Opfer der Hochwasser - Katastrophen wurden.
Betroffene Händler in den entsprechenden Regionen können nach Rücksprache mit Ihrem jeweiligen Gebietsleiter in der Einkaufsfinanzierung Ihre Abschlagszahlungen aussetzen.
Dazu teilt die Bank11 mit, dass die Hilfen sowohl die Einkaufs- als auch die Absatzfinanzierung betreffen. Hierzu erfordert es lediglich nach Rücksprache kurzer Wege um die Maßnahmen zu beantragen.
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AvD: EU-Klimapaket bringt Belastungen für Autofahrer

  • Das Aus für Verbrennungsmotoren ist nicht gerechtfertigt
  • AvD: Autofahrer haben keine vernünftigen Alternativen
  • Generalsekretär Linden: Nutzen des Autos für die Mobilität wird ignoriert
Die EU-Kommission hat ihre Pläne zur konkreten Umsetzung des „New Green Deal“ vorgestellt. Das „Paket an Vorschlägen“ soll dazu dienen, die Treibhausgasemissionen innerhalb der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Darunter sind auch Maßnahmen, die sich direkt auf Autofahrer auswirken. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) warnt davor, Autofahrer ungerechtfertigt zu belasten.
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Bundesgerichtshof

Kein Sommerloch in Karlsruhe – Diesel-Sachen halten BGH auf Trab!

Die rechtliche Aufarbeitung des Dieselskandals dauert weiter an. Beim BGH verzeichnet man anhaltend derart hohe Eingangszahlen in Rechtsstreitigkeiten über Schadensersatzansprüche wegen vermeintlich unzulässiger Abschalteinrichtungen, dass ab dem kommenden Monat eigens ein neuer Zivilsenat eingerichtet wird, der sich ausschließlich mit diesen Fällen befasst. Auch in den vergangenen Tagen ergingen weitere Entscheidungen. Für den freien Kfz-Handel ergab sich hierbei die beruhigende Erkenntnis, dass weiterhin die verantwortlichen Autohersteller im Fokus der Verfahren stehen.
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Autorechtstag Aktuell: Rechtsprechung der Instanzgerichte zum Autokauf

Rechtsfragen zum Autokauf, insbesondere zur Haftung für Sachmängel, beschäftigen die Instanzgerichte in vielfältiger Weise, auch soweit es nicht um Ansprüche von Autokäufern wegen abgasmanipulierter Motoren geht. Einige Beispiele:
Wo hat die Nacherfüllung zu erfolgen, wenn der kürzlich an einen Verbraucher verkaufte Gebrauchtwagen in der Türkei einen Motorschaden erleidet? Muss der Händler für Transportkosten in vierstelliger Höhe aufkommen? Kann der Verbraucher einen Kostenvorschuss verlangen und wie sollte der Händler darauf reagieren? Wie kann sich der Händler vor der Belastung mit hohen Transport- und Reparaturkosten schützen?
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Termine

Rheingold

14. Deutscher Autorechtstag
30. - 31. August 2021

Der nächste Deutsche Autorechtstag wurde erneut verlegt und findet nun am 30. und 31. August 2021 statt. Melden Sie sich hier an. > hier anmelden
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